Beschreibung der Clustergesellschaft
v. 1.18 (10.07.2025 - 10.02.2026, 13:50)
1. Einleitung: Von der Registrierung zur Berufung
Die moderne Gesellschaft ist überwiegend nach einem starren territorial-administrativen Prinzip organisiert. Das Clustermodell der Gesellschaft der Zukunft (GdZ) bietet einen grundsätzlich anderen, flexibleren und natürlicheren globalen Weg der Selbstorganisation, der auf der Idee basiert, dass es in der GdZ keine Staaten und Grenzen gibt. Es gibt nur einen einzigen Lebensraum für die Menschheit, organisiert in Form von territorialen und exterritorialen Clustern mit mehrstufiger Selbstverwaltung und Organisationen mit Räumen für private Initiativen. Die Form der Gesellschaftsordnung des Neuen Landes ist eine konstitutionelle Konföderation – ein Bündnis souveräner territorialer und exterritorialer Cluster, vereint durch ein gemeinsames Regelwerk (den Axiokodex) und ein einziges Subjekt der höchsten Konzeptuellen Macht (den Orden).
2. Das soziale Gefüge der GdZ: Cluster und Organisationen
Die Grundlage der sozialen Struktur der GdZ sind Cluster und Organisationen – freiwillige Zusammenschlüsse von Menschen. Der Hauptunterschied zwischen diesen beiden Formen des Zusammenschlusses von Menschen liegt in ihrer Rolle in der Gesellschaft.
2.1. Cluster: Die Grundlage der Selbstverwaltung.
Ein Cluster ist eine formelle, vom Axiokodex anerkannte Struktur, die Bürger der GdZ nach einem gemeinsamen Merkmal (territorial oder nach Interessen) zusammenführt, um ihr Recht auf Selbstverwaltung auszuüben. Cluster verfügen über legislative, exekutive und judikative Funktionen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Ihre Hauptaufgabe ist der Schutz und die Förderung der Interessen aller ihrer Mitglieder.
- Territorialcluster (Gemeinschaft): Ein Zusammenschluss von Menschen nach dem Ort des gemeinsamen Wohnens, historisch abgeleitet von Konzepten wie Stamm oder Kommune, vereint durch gemeinsame kulturelle Traditionen.
- Exterritorialcluster: Eine Gruppe von Menschen, die durch ein gemeinsames Interesse mittels einer digitalen Plattform (BS) verbunden sind. Exterritorialcluster sind in der Regel multikulturell und mehrsprachig (z. B. Gewerkschaften, wissenschaftliche Vereinigungen).
- Der Grundsatz der freiwilligen Teilnahme, der für die GdZ von zentraler Bedeutung ist, äußert sich für verschiedene Clustertypen unterschiedlich:
- Für exterritoriale Cluster ist die Teilnahme absolut freiwillig. Ein Bürger kann jedem solchen Cluster (z. B. "Bauernvereinigung" oder "Club der Astronomie-Liebhaber") frei beitreten und ihn jederzeit über das Betriebssystem (BS) verlassen, unabhängig vom Wohnort.
- Für Territorialcluster (Gemeinschaften) wird die Zugehörigkeit durch das Prinzip des Gesellschaftsvertrags geregelt. Wer auf dem Gebiet einer Gemeinschaft wohnt, schließt mit ihr diesen Vertrag ab und akzeptiert ihre Gerichtsbarkeit und Satzung. Dies bedeutet:
- Die Zugehörigkeit zum fiskalischen und rechtlichen System der Gemeinschaft wird durch den Fakt des Wohnsitzes bestimmt und ist eine Form der Zustimmung zu ihren Regeln, die durch die Wahl des Wohnortes ausgedrückt wird.
- Die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen und politischen Leben der Gemeinschaft (Abstimmung, Kandidatur für Führungspositionen) ist eine streng freiwillige Entscheidung jedes Bewohners.
2.2. Organisationen: Raum für private Initiativen.
Eine Organisation ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Bewohnern (nicht unbedingt Bürgern der GdZ) zur Durchführung wirtschaftlicher, kreativer oder sonstiger Tätigkeiten. Im Gegensatz zu Clustern verfügen Organisationen über eine traditionelle autoritäre Verwaltungshierarchie und nehmen nicht an der Gesetzgebung außerhalb ihrer internen Regeln teil. Dies ist ein Äquivalent zu modernen Privatunternehmen, Firmen und Verbänden.
- Organisationen haben eigene interne Regeln, die dem Axiokodex nicht widersprechen.
- Sie nehmen nicht an der Landesverwaltung teil und können nicht territorial sein.
- Ihr Hauptziel ist die Realisierung privater Initiativen und der Schutz der Interessen ihrer Gründer.
Organisationen in der GdZ können verschiedene Formen annehmen: kommerzielle (Firmen, Unternehmen), gemeinnützige (Wohltätigkeitsstiftungen), öffentliche (Interessenklubs, die keinen Clusterstatus beanspruchen) und kreative (Kunststudios, Produktionszentren). Um gemeinsame Ziele zu erreichen, können sich Organisationen zu größeren Strukturen wie Holdings, Konsortien, Konzernen, Ligen oder Wirtschaftsverbänden zusammenschließen.
3. Typologie der Cluster
Cluster werden in zwei große Typen unterteilt, die ein Zweikreislaufsystem der Selbstverwaltung bilden: territorial und exterritorial. Beide Clustertypen sind das Fundament der sozialen und wirtschaftlichen Architektur der GdZ und erfüllen mehrere Schlüsselfunktionen:
- Soziale Selbstorganisation: Exterritoriale Cluster ermöglichen es, Gleichgesinnte zu finden, während territoriale Cluster gute nachbarschaftliche Beziehungen aufbauen.
- Wirtschaftliche Tätigkeit: Exterritoriale Cluster fungieren als moderne Äquivalente von Gilden, die Waren und Dienstleistungen produzieren.
- Berufliche Entwicklung: Interessenscluster werden zu einem natürlichen Umfeld für die Steigerung von Fertigkeiten und den Austausch von Wissen.
- Politische Vertretung: Cluster sind die Grundlage der beiden Zweige der Selbstverwaltung. Exterritoriale Cluster bringen Kuratoren und Minister hervor, während territoriale Cluster Abgeordnete und Ratsvorsitzende hervorbringen.
3.1. Territorialcluster (Gemeinschaften, Gemeinden).
Dies sind Zusammenschlüsse von Menschen nach dem Ort des gemeinsamen Wohnens, die sich auf Fragen der allgemeinen Infrastruktur, Gestaltung und Sicherheit konzentrieren.
- Grundprinzip der Landnutzung: In der Gesellschaft der Zukunft ist das gesamte Land Eigentum der Natur (Geologos). Der Orden der Vereinigten Völker, der im Namen der gesamten GdZ handelt, übt eine verantwortungsvolle Nutzung dieses Landes aus. Den Endnutzern (Bürgern, Organisationen, Clustern) wird Land zur langfristigen Nutzung überlassen, mit der Verpflichtung, dessen im Liegenschaftskataster festgelegte Zweckbestimmung zu erhalten und die Naturlandschaft schonend zu behandeln.
- Hierarchie der territorialen Gliederung: Die Struktur skaliert flexibel je nach Dichte und Art der Bebauung:
- Ländlicher Raum: Nachbarschaften → Untergemeinschaften → Gemeinschaften → Über-Gemeinschaften → Region.
- Städtischer Raum: Nachbarschaften → Stadtteile → Stadt/Metropole → Region.
- Gemeinschaft (Gemeinde): Die grundlegende territoriale Einheit der GdZ. Dies ist eine monokulturelle Siedlung (Stadt, Stadtteil einer Großstadt oder eine Gruppe von Dörfern) mit bis zu 50 Tausend Einwohnern. Monokulturalität impliziert eine Gemeinsamkeit grundlegender Werte und Lebensweisen, was soziale Reibungen reduziert.
- Nachbarschaft: Die primäre Zelle der Gemeinschaft, analog zu einem Stamm. Dies ist eine Gruppe von Menschen, die in unmittelbarer Nähe leben (z. B. in einem Mehrfamilienhaus oder einem Viertel mit Privathäusern). Die Größe einer Nachbarschaft entspricht etwa der Dunbar-Zahl (bis zu 300 Personen), was persönliche Bekanntschaft und direktes Vertrauen ermöglicht. Jede Nachbarschaft hat idealerweise einen eigenen Vertreter in der Gemeinschaft – einen Abgeordneten. Die maximale Größe einer Nachbarschaft ist durch eine konstitutionelle Quote von 6000 Personen begrenzt.
- Region: Die maximale administrativ-territoriale Einheit der GdZ, die alle Siedlungen mit ähnlicher Kultur vereint.
-
Axiopolis: Die fundamentale Zelle und der „Kristallisationspunkt“ der Gesellschaft der Zukunft, konzipiert als selbstversorgendes Netzwerk von Siedlungen zur praktischen Umsetzung der Prinzipien der Axiokratie und des Ökozentrismus. Seine Struktur besteht aus vier miteinander verbundenen funktionalen Zonen (städtischer Kern, Agrar-, Industrie-, Erholungszone) und einzigartigen sozialen Institutionen, wie dem „Pflegekomplex“ und einem zweistufigen Justizsystem. Eine detailliertere Beschreibung seiner Struktur und Funktionsprinzipien ist im Fachdokument „Beschreibung des Axiopolis“ enthalten. Eines der wichtigsten Wirtschaftsmodelle, das den Bewohnern des Axiopolis angeboten wird, ist „Komfort als Dienstleistung“ (Miete von Dienstleistungen wie „Wäsche“, „Klimatisierung“ usw. anstelle des Besitzes von Geräten). Dieses Modell zielt auf maximale Ressourceneffizienz ab. Für das Gleichgewicht zwischen kollektiver Effizienz und individueller Freiheit wird ein differenzierter Ansatz angewendet:
- Für Wohnungen mit kollektiver Infrastruktur (Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser) ist das Modell „Komfort als Dienstleistung“ eine Standardlösung, die in die Gebäudeinfrastruktur integriert ist.
- Für Eigentümer von individuellen Eigenheimen ist dieses Modell optional. Sie behalten das Wahlrecht: entweder an das zentrale Servicesystem angeschlossen zu werden oder die Versorgung ihres Hauses vollständig autonom zu organisieren.
- Umsetzungsprinzip: Zur Durchführung von Arbeiten im Zusammenhang mit dem Lebensunterhalt der GdZ beauftragen die Räte aller Ebenen auf vollständig transparenter Ausschreibungsbasis entsprechende Cluster und Organisationen.
3.2. Exterritorialcluster.
Gemeinschaften von Menschen, die durch gemeinsame Interessen, Leidenschaften, Wünsche, Motive verbunden sind. Diese Cluster vereinen Menschen unabhängig von ihrem Wohnort und werden in drei grundlegende Typen unterteilt.
- Freiwilligkeit: Niemand kann zwangsweise in einen Cluster aufgenommen werden.
- Dynamik: Cluster können von ihren Teilnehmern frei gegründet, vereinigt oder aufgelöst werden.
- Exterritorialität: Teilnehmer eines Clusters können in verschiedenen Axiopolis und sogar auf verschiedenen Kontinenten leben und remote zusammenarbeiten.
- Kollektiv: Die primäre Zelle eines exterritorialen Clusters, gebildet um einen Kurator. Die Größenanforderungen an ein Kollektiv ähneln denen einer Nachbarschaft.
3.2.1. Aktivitätscluster vereinen Menschen auf der Grundlage gemeinsamer Aktivitäten: beruflich, kreativ, sportlich oder als Hobby. Sie sind der Motor der Wirtschaft und Innovationen.
- Beispiele für Bezeichnungen: Programmierergewerkschaft, Bauernvereinigung, Club der Astronomie-Liebhaber, Ärzteverband, Biotechnologie-Cluster.
- Das Wirtschaftsmodell, auf dem die Aktivitätscluster basieren, wird als „Plattformökonomie“ (oder „Uberisierung“) bezeichnet. Ihr Kern besteht darin, den Produzenten/Verkäufer direkt mit dem Konsumenten/Käufer über ein einziges Betriebssystem zusammenzuführen. Dieses Modell, basierend auf digitalen Technologien, macht den Staat als schwerfälligen und ineffizienten Mittler überflüssig.
- Hierarchie: Kollektiv (primäres Team mit Kurator) → Subcluster → Cluster → Supercluster → Branche.
- Formen der Wirtschaftstätigkeit: In der GdZ existieren 6 konkurrierende Formen der Wirtschaftsführung, die wirtschaftliche Vielfalt gewährleisten**:
- Mit gesellschaftlicher Eigentumsform:
- Clusterbasiert: Tätigkeit, die vom exterritorialen Cluster selbst organisiert wird. Zum Beispiel bieten in Axiopolis die für die Lebenshaltung zuständigen Cluster das Modell „Komfort als Dienstleistung“ an. Es ist Standard für Mehrfamilienhäuser, bleibt aber optional für Eigentümer von Einzelhäusern, die ihre Lebenshaltung selbstständig oder über andere Formen (z.B. durch Beauftragung einer privaten Organisation) organisieren können.
- Kollektiv: Ein Unternehmen, das als Teilmenge innerhalb eines Clusters (z.B. von einem oder mehreren Kollektiven) gegründet wurde.
- Mit privater Eigentumsform:
- Individuell (Einzelunternehmer).
- Korporativ (Organisation).
- Private Kooperation.
- Mit gemischter Eigentumsform:
- Privat-Cluster-Kooperation. Führungskräfte aller Ebenen beauftragen zur Erfüllung von Aufgaben Auftragnehmer aus diesen Subjekten, basierend auf deren geschäftlichem Ruf, Kompetenz und Kosten der Dienstleistungen. 3.2.2. Genealogisch-kulturelle Cluster vereinen Menschen auf der Grundlage gemeinsamer Herkunft, Sprache, kulturellen Codes und historischer Erinnerung. Sie sind die Hüter von Traditionen und nationaler Identität.
- Mit gesellschaftlicher Eigentumsform:
- Hierarchie: Familie → Geschlecht → Stamm → Subethnos → Ethnos → Superethnos. 3.2.3. Weltanschauliche Cluster vereinen Menschen auf der Grundlage gemeinsamen Glaubens, philosophischer Lehre oder Ideologie. Sie bilden die spirituellen und ethischen Leitbilder der Gesellschaft.
- Hierarchie: Gemeinde/Sekte (primäre Zelle) → Kirche/Orden → Konfession → Superkonfession.
3.3. Die Evolution der Bürgerschaft: Das Prinzip der Dynamischen Verantwortung und Volljährigkeit in territorialen Clustern.
Während die Integration neuer Bewohner von außen ein Akt des Abschlusses eines Gesellschaftsvertrags ist, gibt es für in der Gemeinschaft geborene und aufgewachsene Bewohner ein spezielles Verfahren, das die Bewusstheit ihrer Wahl bei Erreichen der Volljährigkeit gewährleistet. Bürgerschaft in der Gesellschaft der Zukunft ist kein Status, der durch Geburt verliehen wird, sondern eine Fähigkeit, die erzogen und trainiert wird. Dafür wurde ein System zur schrittweisen Erlangung des Stimmrechts eingeführt. 1. Phase des zivilgesellschaftlichen Erwachsenwerdens (9–18 Jahre) Ab 9 Jahren erhält jeder junge Bewohner der GdZ den Status „Schüler eines Bürgers“ und das Recht auf reale Teilnahme an Entscheidungen in seiner Nachbarschaft und im Schulcluster.
- Dynamisches Stimmengewicht: Im Alter von 9 Jahren erhält das Kind ein Stimmrecht mit einem Gewicht von 0,1.
- Jährlicher Anstieg: Jedes Jahr erhöht sich das Gewicht seiner Stimme automatisch um 0,1.
- 9 Jahre = 0,1 Stimmen
- 14 Jahre = 0,6 Stimmen
- 18 Jahre = 1,0 Stimmen
- Ziel: Zum Zeitpunkt der Volljährigkeit verfügt der junge Mensch nicht über theoretische Vorstellungen von Demokratie, sondern über 9 Jahre reale Erfahrung in Verwaltung, Abstimmung, Haushaltsplanung und Verantwortung für getroffene Entscheidungen. Er lernt, die Verbindung zwischen seiner Wahl und den Konsequenzen in einer sicheren Umgebung zu verstehen, wo seine Stimme gehört wird, aber noch keine kritische destruktive Kraft besitzt.
2. Übergangsstatus als Resident (18–21 Jahre) Bei Erreichen von 18 Jahren, wenn das Stimmengewicht 1,0 erreicht, erhält der Resident automatisch den „Übergangsstatus“.
- Volle Rechte: Er besitzt das volle Stimmengewicht und alle wirtschaftlichen Rechte.
- Bildungsabschluss: In dieser Zeit durchläuft er einen vertiefenden Kurs „Grundlagen des Gesellschaftsvertrags“, bereits mit praktischer Erfahrung.
3. Bewusste Wahl am Ende der Übergangszeit: Vor Erreichen des 21. Lebensjahres muss der Resident einen von drei Wegen wählen:
- A. Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags: Der Resident wird vollwertiges Mitglied der Gemeinschaft, erhält alle Rechte, einschließlich politischer, und übernimmt alle Pflichten.
- B. Verweigerung der Unterzeichnung bei Beibehaltung des Wohnsitzes: Der Resident erhält den Status „Permanenter Resident ohne Stimmrecht“. Er behält das Recht, im Gebiet zu leben und zu arbeiten, zahlt Steuern für genutzte Dienstleistungen, nimmt aber nicht am politischen Leben teil und hat keinen Zugang zu bestimmten öffentlichen Fonds.
- C. Freiwillige Umsiedlung mit Unterstützung der Gemeinschaft: Wenn der Resident beschließt, die Gemeinschaft zu verlassen, wird ihm ein Unterstützungsprogramm angeboten, das rechtliche Hilfe und die Auszahlung eines „Auszahlungskapitals“ – seines angesammelten Anteils am öffentlichen Gut – umfasst.
4. Hierarchie der Vereinbarungen: Das Rechtssystem der GdZ
Die Beziehungen in der Gesellschaft werden durch eine klare Hierarchie von sozialen Verträgen geregelt:
- Axiokodex (Verfassung der GdZ): Ein Satz oberster Prinzipien und allgemeiner Vereinbarungen, der für alle ausnahmslos im gesamten Gebiet der GdZ verbindlich ist.
- Gesetz: Souveräner Akt eines Konföderationsmitglieds. Eine Vereinbarung, die im Rahmen einer Gemeinschaft, Region, eines Clusters, einer Branche gilt. Sie präzisiert den Axiokodex für ein bestimmtes Gebiet/Aktivitätsfeld und ist verbindlich für alle, die in diesem Gebiet leben/in diesem Bereich tätig sind.
- Regel: Eine Vereinbarung, die im Rahmen einer Organisation gilt. Sie präzisiert den Axiokodex und die Gesetze und ist nur für die Mitglieder dieser Organisation verbindlich.
- Tradition: Eine unausgesprochene mündliche Vereinbarung, die in einer lokalen Gemeinschaft (von der Nachbarschaft bis zur Region, vom Kollektiv bis zur Branche) gilt. Die Kenntnis der Traditionen bestimmt den Grad der Integration einer Person in das lokale Umfeld.
4.1. Das Gerichtssystem
Die Rechtsprechung in der GdZ wird durch ein Gerichtssystem ausgeübt, das auf den Prinzipien der Spezialisierung und Hierarchie basiert.
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Gerichte der allgemeinen Gerichtsbarkeit:
- Gerichte erster Instanz (lokal): Behandeln Zivil- und Strafsachen. Funktionieren nach einem zweistufigen Modell, das eine obligatorische Mediation und, falls erforderlich, die Verhandlung durch ein Geschworenengericht umfasst.
- Berufungsgerichte (regional): Behandeln Beschwerden gegen Entscheidungen der Gerichte erster Instanz. Können Zweigstellen in größeren Gemeinden haben. Die Struktur der Berufungsgerichte (Kammern für Verwaltungs-, Wirtschafts-, Reputationsangelegenheiten usw.) spiegelt die Spezialisierung der Gerichte erster Instanz wider.
- Oberster Gerichtshof der GdZ.
- Schlüsselprinzip der Rechtsprechung: Statt Freiheitsstrafen wird die Wiedergutmachung des verursachten Schadens angewendet.
- Durchsetzungsmechanismen: Falls eine sofortige Entschädigung nicht möglich ist, wird eine Arbeitsverpflichtung bis zur vollständigen Tilgung der Schuld angeordnet.
- Bei irreparablen Schäden (z. B. die zum Tod führten) wird eine lebenslange Unterhaltszahlung an den Geschädigten oder seine Erben festgesetzt.
- Isolation von der Gesellschaft: Wird nur in Ausnahmefällen angewendet.
- Für Wiederholungstäter und Personen, die besonders schwere Gewaltdelikte begangen haben, wird eine bewachte Zone kompakten Wohnens mit allen Rechten, aber eingeschränkter Bewegungsfreiheit, bereitgestellt.
- Für diejenigen, die die Arbeitsverpflichtung verweigert haben, wird eine andere Art von Zone bereitgestellt – in vollständiger Selbstverwaltung, ohne kommunale Dienstleistungen seitens der GdZ.
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Wirtschaftsgerichte: Lösen wirtschaftliche Streitigkeiten zwischen Organisationen und Clustern. Um maximale Kompetenz zu gewährleisten, besteht ein solches Gericht aus professionellen Richtern (Mitgliedern des Ordens, zuständig für das Verfahren) und angesehenen Experten aus den entsprechenden exterritorialen Clustern, die als Schlichter fungieren.
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Reputationsgerichte: Ein Schlüsselorgan, das zum Schutz des geschäftlichen Rufs – des Hauptkapitals in der GdZ – geschaffen wurde.* Gegenstand der Betrachtung: Fälle von vorsätzlicher Beeinflussung des geschäftlichen Rufs (Verleumdung, Lügen, Veröffentlichung gefälschter Fakten). Jede negative Bewertung muss mit einer Argumentation einhergehen, die vor Gericht widerlegt werden kann. Diese Gerichte sind auch der Hauptmechanismus zur Behandlung von Fällen des Populismus. In der Axiokratie wird das Abgeben von wissentlich unerfüllbaren Versprechen zum Erlangen oder Behalten einer Führungsposition als Betrug und direkte Schädigung des öffentlichen Vertrauens eingestuft, was vernichtende rufschädigende und finanzielle Sanktionen nach sich zieht.
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Entschädigungsprinzip: Im Falle nachgewiesener Schuld werden erhebliche Geldstrafen verhängt. Die Höhe der Entschädigung für den Geschädigten hängt direkt von seiner beruflichen Stellung ab, was Angriffe auf angesehene Mitglieder der Gesellschaft äußerst riskant macht.
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Mechanismus zur Rufbereinigung: Damit das System nicht starr ist und Fehler korrigiert werden können, sind zwei Instrumente vorgesehen:
- Öffentliche Reue: Reue über die Tat, Bereitschaft zur Bestrafung, Entschädigung des Schadens und öffentliches Versprechen, Fehler nicht zu wiederholen.
- Automatische Nulllinie: Für verschiedene Tätigkeitsbereiche wird eine angemessene „Lebensdauer“ des geschäftlichen Rufs festgelegt (analog zu Bewertungen der letzten 100 Interaktionen), was es ermöglicht, begangene Fehler zu korrigieren und deren Last nicht ewig zu tragen.
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Spezialisierte Tribunale: Bearbeiten hochspezialisierte Fälle, z.B. im Zusammenhang mit Reputationsstreitigkeiten innerhalb des Axiometriesystems.
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Prinzip der Gerichtsbarkeit: Im Falle von Streitigkeiten zwischen Bewohnern verschiedener Gemeinschaften wird das Gerichtsverfahren traditionell auf dem Gebiet der Gemeinschaft des Beklagten durchgeführt, sofern im Axiokodex nichts anderes festgelegt ist.
5. Struktur und Attribute eines Clusters
Um als vollwertiger Cluster zu gelten, muss eine Gemeinschaft eine Reihe obligatorischer Attribute besitzen, die auf Basis eines einheitlichen Betriebssystems (OS) implementiert sind:
- Mitglieder: Verifizierte Bürger der OB.
- Verwaltung: Deputiertenrat unter der Leitung des Ratsvorsitzenden.
- Organe: Aufsichtsrat (dem ein Vertreter des Zweigs der Dekonstruktoren zur Prüfung von Entscheidungen angehören kann), Gericht, Haushaltsausschuss, Expertenkommission (bestehend aus Delegierten auf der Grundlage von Tests).
- Infrastruktur: Budget (u.a. aus Mitgliedsbeiträgen gebildet), Juristen, Lehrer, IT-Administratoren.
- Digitale Plattform (Teil des OS): Umfasst ein Forum, eine Wissens- und Gesetzdatenbank, ein Schulungssystem, einen Messenger, internes Banking und Handelsplätze.
6. Finanzsystem: Budgetbildung
Die Grundlage des Finanzsystems der Cluster sind die Energetischen Gelder (EG). Der Eintritt in die Gerichtsbarkeit der EG ist in der Anfangsphase freiwillig. Die wirtschaftliche Tätigkeit eines Clusters oder einer Organisation wird jedoch nur bei vollständiger Integration in das EG-System maximal effizient (erhält zinslose Kredite, transparente Besteuerung). Das Finanzsystem der OB basiert auf den Prinzipien der Transparenz, logischen Verteilung und Verantwortung. Es besteht aus den Budgets territorialer und extraterritorialer Cluster sowie den Budgets privater Organisationen. Jedes Budgetsubjekt verfügt über zwei grundlegende Finanzinstrumente: ein Operationskonto für laufende Ausgaben und eine Speicherwolke zur Erfassung von Vermögenswerten, gemäß der Struktur des Finanzsystems Energetische Gelder (EG).
6.1. Budgets der territorialen Cluster (Gemeinschaften)
Dies ist ein vertikales Budgetsytem, das die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur am Wohnort gewährleistet.
- Gemeinschaftsbudget: Ist das Hauptbudget, in das die Steuern aus dem von der Gemeinschaft kontrollierten Gebiet fließen.
- Quellen der Auffüllung:
- Einkommenssteuern von natürlichen Personen, die auf dem Gebiet der Gemeinschaft leben.
- Einkommenssteuern von juristischen Personen (Privatunternehmer, Organisationen und Cluster), die auf dem Gebiet der Gemeinschaft tätig sind.
- Instrumente: Jede Gemeinschaft verfügt über ein Operationskonto der Gemeinschaft zur Verwaltung der laufenden Mittel und eine Speicherwolke der Gemeinschaft. Die Speicherwolke umfasst das gesamte Eigentum der Gemeinschaft (Gebäude, Infrastruktur usw.). Das Vorhandensein von Vermögenswerten in der Speicherwolke ermöglicht es der Gemeinschaft, diese als Sicherheiten für Entwicklungskredite zu nutzen, gemäß dem Modell der Selbstfinanzierung in EG.
- Quellen der Auffüllung:
- Nachbarschaftsbudget: Dies ist das Budget der kleinsten territorialen Einheit.
- Quellen der Auffüllung: Der Deputiertenrat der Gemeinschaft entscheidet, welcher Prozentsatz der Einkommenssteuern natürlicher Personen, die auf dem Gebiet einer bestimmten Nachbarschaft erhoben werden, in dieser Nachbarschaft verbleibt und welcher in das Gesamtbudget der Gemeinschaft übergeht.
- Instrumente: Die Nachbarschaft verfügt über ein Operatives Konto der Nachbarschaft. Rechtlich existiert auch eine Speicherwolke der Nachbarschaft, aber sie wird nur unter einer Bedingung mit Vermögenswerten gefüllt: wenn die Nachbarschaft nach der klaren Formel „alle Bewohner der kleinsten territorialen Einheit (eines Mehrfamilienhauses oder eines Viertels) Mitglieder einer Nachbarschaft sind“ aufgebaut ist. Dies fördert die vollständige Selbstorganisation der Bewohner.
- Budgets der Regionen und des Landes:
- Das Budget der Region wird durch die Abführung eines festgelegten Prozentsatzes aus den Budgets der ihr angehörenden Gemeinschaften (üblicherweise 10%) aufgefüllt.
- Das Budget des Landes wird durch die Abführung von Prozentsätzen aus den Budgets der Regionen (üblicherweise 10%) aufgefüllt.
- Alle Budgets verfügen über entsprechende Operationskonten und Speicherwolken, und die Transparenz der Ausgaben wird durch die Offenheit der Daten im Betriebssystem für die Bewohner der jeweiligen Gemeinschaften gewährleistet.
6.2. Budgets von Organisationen und extraterritorialen Clustern
- Budgets von Organisationen:
- Quellen der Auffüllung: Die Auffüllung der Budgets privater Organisationen (Firmen, Verbände) erfolgt ausschließlich durch deren Gründer.
- Besteuerung: Die Einkommenssteuer einer Organisation wird zu gleichen Teilen (50/50) in zwei Richtungen verteilt:
- 50% — in die Budgets der territorialen Cluster (Gemeinschaften), auf deren Gebiet die Organisation tätig ist (gleichmäßig oder proportional zum Umsatz verteilt). Offshore-Zonen existieren in der OB nicht.
- 50% — in die Budgets der extraterritorialen Cluster, zu denen das produzierte Produkt oder die Dienstleistung gehört. Dies gewährleistet die direkte Finanzierung der Entwicklung von Berufsverbänden und Branchen.
- Budgets extraterritorialer Cluster:
- Quellen der Auffüllung: Ihre Budgets werden aus zwei Quellen aufgefüllt:
- Teil der Cluster-Einkommenssteuer: Cluster überweisen nicht die gesamte Einkommenssteuer (üblicherweise die Hälfte der Steuer) an die Gemeinschaftsbudgets, sondern behalten den anderen Teil für ihre Entwicklung.
- Teil der Einkommenssteuer von Organisationen: Cluster erhalten 50% der Einkommenssteuer von Organisationen, die für sie relevante Produkte/Dienstleistungen herstellen.
- Cluster-Mitgliedsbeiträge: Die Höhe der Beiträge wird vom Clusterrat festgelegt.
- Budgethierarchie: Die Budgets der Kollektive (der kleinsten Gemeinschaft innerhalb eines Clusters mit einem Kurator) und der Branchen (Zusammenschlüsse von Clustern) werden analog zur Bildung der Budgets von Nachbarschaften und Regionen gebildet (d.h. durch Abzüge von den Clusterbudgets).
- Quellen der Auffüllung: Ihre Budgets werden aus zwei Quellen aufgefüllt:
7. Entwicklungs- und Karrierewege in der Clustergesellschaft
Die Struktur der OB schafft drei grundlegende, sich gegenseitig ergänzende Wege zur Selbstverwirklichung und beruflichen Weiterentwicklung jedes Einzelnen. Diese Wege ermöglichen die Entwicklung sowohl im Management als auch in der beruflichen Tätigkeit, wobei Anerkennung für tatsächliche Verdienste erlangt wird.
7.1. Hauptkarrierewege in der OB
- Territorialverwaltung (Weg des Deputierten): Eine Karriere, die mit der Entwicklung und Verwaltung des Wohnortes verbunden ist. Sie beginnt mit der Rolle eines Deputierten seiner Nachbarschaft und kann zu den Positionen des Ratsvorsitzenden einer Gemeinde, einer Region und höher, bis zum Ratsvorsitzenden der Regionen, führen.
- Tätigkeitsverwaltung (Weg des Kurators): Eine Karriere innerhalb extraterritorialer Cluster. Sie beginnt mit der Rolle eines Kurators eines Kollektivs und kann zu den Positionen eines Cluster-Ministers, Branchen-Ministers und höher, bis zum Premierminister, führen.
- Berufliche Tätigkeit (Weg des Meisters): Der Weg der Vertiefung des Wissens und der Fähigkeiten in einem gewählten Bereich (Wissenschaft, Kunst, Handwerk, Wirtschaft). Dieser Weg ist auch die Grundlage für die beiden anderen, da hohe Kompetenz eine obligatorische Voraussetzung für jede Führungskraft im System der Axiokratie ist.
7.2. Arten von Karriereabstufungen nach Tätigkeitsbereichen
Im Rahmen des „Weges des Meisters“ existiert für jeden Tätigkeitsbereich ein eigenes System zur Anerkennung von Leistungen und zum Aufstieg. Dieses System bestimmt das Kompetenzniveau einer Person und ihren Status in der Fachgemeinschaft.
- Handwerk und Sport: Es werden Leistungsstufen verwendet.
- Management (innerhalb von Organisationen): Es werden Positionen verwendet.
- Sicherheitsstrukturen: Es werden Dienstgrade verwendet.
- Politik (Orden der Vereinigten Völker): Es werden Weihestufen verwendet.
- Wissenschaft und Lehre: Es werden Grade und Titel verwendet.
- Bildung (als Lernprozess): Es werden Stufen verwendet.
- Hobbys und Leidenschaften: Es werden Stati verwendet.
- Klerus: Es werden Würden verwendet.
- Diebstahl (destruktive Hierarchien): Es werden Ränge verwendet.
7.3. Prinzipien der Auswahl für Führungspositionen (Grundlagen der Axiometrie)
Ein wesentliches Merkmal der OB ist das System des Zugangs zur Verwaltung, das auf Anstellung statt auf Wahlen basiert. Ein Kandidat für jede Position im Cluster muss drei Prinzipien entsprechen, deren Bewertung durch das Axiaskopie-Verfahren erfolgt:
- Prinzip der Kompetenz: Bestätigt durch Tests zur beruflichen Eignung und zur Übereinstimmung persönlicher Eigenschaften mit der Position.
- Prinzip der Verantwortung: Realisiert durch den Akt der freiwilligen Übernahme von Verantwortung für zukünftige Entscheidungen gegenüber seinen Vertrauensgebern. Dabei ist das Konzept der „Verantwortung“ in der OB untrennbar mit dem Konzept der „Freiheit“ verbunden. Im Gegensatz zur Auslegung von Freiheit als Beliebigkeit wird sie hier in ihrem ursprünglichen Sinne verstanden: „Herr seiner selbst“. Frei zu sein bedeutet, Herr seines Schicksals zu sein, was die volle Verantwortung für eigene Entscheidungen und deren Konsequenzen impliziert. Somit werden Freiheit, Verantwortung und Pflicht zu Synonymen. Ein Mensch der Pflicht ist jemand, der seiner Bestimmung folgt („Tue, was du tun musst, und geschehe, was geschehen mag“), und somit wahrhaft frei und verantwortlich ist. Gerade diese tiefe Bereitschaft, Verantwortung zu tragen, und nicht nur der Wunsch zu führen, ist die Schlüsselqualität für eine Führungskraft.
- Prinzip von Reputation und Offenheit: Gewährleistet durch die vollständige Transparenz aller Managemententscheidungen und Clusterausgaben im Betriebssystem (OS), das allen Mitgliedern zugänglich ist.
- Prinzip der Offenheit und Selbstkorrektur (Beweisvermutung): Die Axiokratie ist keine statische Expertenherrschaft, sondern ein sich ständig entwickelnder sozialer Organismus. Kompetenz und Autorität sind in der Clustergesellschaft keine endgültigen Dogmen. Der Mechanismus der Beweisvermutung ist ein formalisiertes Recht auf Konsensirrtum. Cluster mit legislativen und exekutiven Funktionen sind verpflichtet, in ihre Budgets und Verfahren Protokolle zur Überprüfung von Hypothesen der Innovatoren aufzunehmen, die der aktuellen Praxis widersprechen, wodurch das System vor der Oligarchie des Wissens und einem Wahrheitsmonopol geschützt wird.
- Prinzip der Gewaltenteilung: Wenn ein Bürger, der Mitglied des Ordens höchster Stufen (Axiarch, Prior) ist, eine höchste gewählte oder ernannte Position in der Exekutive (z.B. Ratsvorsitzender einer Region, Branchenminister oder Premierminister) bekleidet, wird sein Stimmrecht im Orden bezüglich Änderungen des Axiokodexes für die Dauer seiner Amtszeit ausgesetzt. Er behält nur eine beratende Stimme. Dies garantiert, dass die Exekutive die „Spielregeln“ (Verfassung) nicht nach ihren aktuellen Bedürfnissen umschreiben kann.
8. Fazit: Ein lebendiges Ökosystem
Die Clustergesellschaft ist ein komplexer, mehrdimensionaler sozialer Organismus, keine statische Struktur, sondern ein lebendiges, atmendes, sich ständig entwickelndes Ökosystem. Es bietet dem Menschen die Freiheit der Wahl und Selbstverwirklichung durch die Teilnahme an extraterritorialen Clustern nach Berufung und gewährleistet ein komfortables und sicheres Leben durch die Teilnahme an territorialen Clustern am Wohnort, sowie die Freiheit zur Beteiligung an der Verwaltung der Prozesse, in denen er kompetent ist. Dieses System, das auf den Prinzipien der Axiokratie basiert, fördert nicht den Kampf um Macht, sondern das Dienen dem Gemeinwohl durch die Steigerung der eigenen Meisterschaft und Verantwortung.